Der Ergänzungsausweis ist ein Dokument zur Verhinderung von Diskriminierung und dient zur Unterstützung der Rechtssicherheit staatlicher Organe im Umgang mit transidenten und intergeschlechtlichen Menschen. Er verkörpert den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BVR 1833/95) gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht, sowie auf einen selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen.