Anstößige Berichterstattungen folgen widerwärtiger Tat

Am 04. Oktober 2020 wurde ein schwules Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen in Dresden gezielt von einem homophoben Islamisten mit einem Messer attackiert und ein Mann dabei ermordet. Direkt danach wurde die Tat von Behörden und Medien nicht als homophobes Hassverbrechen gegen ein schwules Ehepaar benannt, sondern als Angriff gegen ein Touristenpaar deklariert, obwohl die Motivation des Täters schnell bekannt war. Die Ehe der Opfer wurde herabgesetzt und das homophobe Hassverbrechen heruntergespielt - wir berichteten.
Auch aktuell zur Anklageerhebung berichtet eine große Zahl von Print- und TV- Medien nicht über den Kerngehalt des Anschlags, sondern weiterhin von einem Messerangriff gegen Touristen.
Es ist nicht hinnehmbar, dass hassgeleitete homophobe Angriffe nicht als solche benannt und publiziert werden. Damit wird Hasskriminalität heruntergespielt, die Ehe und die Ehre der Opfer herabgesetzt und die Öffentlichkeit nicht über den Kerngehalt des Hassverbrechens informiert.


Wir fordern Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien auf, homo- und transphobe Hassdelikte  als solche zu benennen und die Öffentlichkeit über die zugrunde liegende Tätermotivation zu informieren!