VelsPol Deutschland

Das Mitarbeiternetzwerk für LSBT in Polizei, Justiz und Zoll

Am 04. Oktober wurde ein schwules Ehepaar aus NRW, das Dresden besuchte, von einem islamistischen Extremisten, einem 20jährigen Flüchtling aus Syrien, mit einem Messer attackiert. Einer der Männer starb vor Ort, sein Lebenspartner überlebte das Attentat schwer verletzt. 

Während sonst bei islamistischen Attentätern relativ schnell nach der Tat die Radikalisierung und die Motivation des Täters ermittelt und öffentlich benannt wird, durfte in diesem Fall der Begriff „Homophobie“ offensichtlich nicht fallen. Der Täter war bereits einschlägig bekannt, strafrechtlich in Erscheinung getreten und hatte Meldeauflagen. In Deutschland leben ca. 615 Gefährder- und das sind nur die bisher bekannt gewordenen islamistische Radikale.
Dieses Attentat ist nicht der erste Angriff gegen LGBT von islamistischen Radikalen, die u.a. durch Politiker wie Erdogan moralische Unterstützung erhalten. Aber zu den erklärten Feinden von LGBT* zählen neben den islamistischen Radikalen auch andere christlich-religiöse Radikale sowie Rechtsradikale. 
Erschreckend ist neben den Attentaten die Tatsache, dass es in Deutschland an ganzheitlichen Konzepten gegen Hassdelikte mangelt und auch keine Bemühungen unternommen werden,diese zu erarbeiten und umzusetzen. Lediglich in Berlin werden -immerhin- Hassdelikte gegen LGBT* entsprechend erfasst und vom Staatsschutz bearbeitet, während es diese Erfassung und Bearbeitung in anderen Bundesländern gar nicht gibt oder nicht vollumfänglich umgesetzt werden.  Aber auch eine Erfassung und adäquate Strafverfolgung alleine reichen nicht aus.
Ein ganzheitliches Konzept muss alle Aspekte des Phänomenbereichs „Hassdelikte“umfassen, die Prävention, Strafverfolgung, gesellschaftliche Bildung und den gesellschaftlichen Diskurs. Der VelsPol fordert daher das Bundesinnenministerium und die Innenministerien der Bundesländer auf, unter Beteiligung der in der Zivilgesellschaft vorhandenen Expertise und Kompetenz, ganzheitliche Konzepte gegen Hassdelikte, auch gegen LGBT* einzuführen, die insbesondere die Teilaspekte

  • präventive Maßnahmen, bspw. Aufklärung und Diskussion im Schulunterricht, in der Erwachsenen- und Zuwandererbildung, 
  • öffentliche Medienkampagnen,
  • eine angebrachte Strafverfolgung mit Erfassung der Motivation des Täters (vorurteilsmotivierte Hasskriminalität) und einer adäquaten Bearbeitung durch Staatsschutzdienststelle
  • verpflichtende Ausbildungs- und Fortbildungseinheiten über Hasskriminalität sowie dem Themenfeld Homo- und Transphobie in der Polizei und Justiz auf allen Ebenen

umfassen.

          
Unser Mitgefühl gilt dem Lebenspartner des ermordeten Mannes.