bezeichnet Familienformen unterschiedlicher Konstellation, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch oder schwul lebt.

Die Kinder stammen zum Teil aus früheren heterosexuellen Beziehungen oder wurden z. B. durch Insemination gezeugt. Seit 2007 gibt es durch eine Erweiterung des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Möglichkeit zur Stiefkindadoption, so dass beide Lebenspartner/Lebenspartnerinnen das Elternrecht für ein leibliches Kind erhalten können.